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LG Köln Urteil zu Apple Pay und Online-Banking Betrug: Was Sie Wissen Müssen

26.08.2023 | by verbraucheranwalt-online.de

Einleitung
Online-Banking ist bequem und effizient, aber es bringt auch Risiken mit sich. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Köln, 15. Zivilkammer, vom 19.01.2023, mit dem Aktenzeichen 15 O 267/22 und der ECLI:DE:LGK:2023:0119.15O267.22.00, wirft Licht auf die Frage, wer die Verantwortung trägt, wenn es zu Betrugsfällen kommt. In diesem erweiterten Blogbeitrag gehen wir auf die Details des Falls und die relevanten rechtlichen Aspekte ein.


Fallbeispiel: Der mysteriöse Fall der nicht autorisierten Transaktionen
Ein Kunde bemerkte mehrere nicht autorisierte Transaktionen über Apple Pay auf seinem Konto. Er hatte sein Konto in diesem Zeitraum für eigene Verfügungen genutzt, aber die betrügerischen Transaktionen waren ihm nicht aufgefallen.


Die Position der Bank
Die Bank argumentierte, dass der Kunde seine Kontobewegungen hätte bemerken müssen, da er das Konto für eigene Transaktionen genutzt hatte. Sie verwies darauf, dass die Polizei keine Anhaltspunkte für eine Kompromittierung des Online-Banking-Systems gefunden hatte. Die Position des Kunden
Der Kunde bestritt, die Transaktionen autorisiert zu haben. Er argumentierte, dass die Bank unklare Informationen zur Verfügung gestellt hatte, insbesondere bei der Freigabe von Zahlungsmethoden wie Apple Pay.


Rechtliche Perspektive: Das Urteil und die Paragraphen
Gericht und Aktenzeichen

Das Urteil wurde vom Landgericht Köln, 15. Zivilkammer, am 19.01.2023 gefällt und trägt das Aktenzeichen 15 O 267/22.

§ 675u S. 2 BGB Laut diesem Paragraphen steht dem Kunden ein Anspruch auf Wiedergutschrift der nicht autorisierten Zahlungsvorgänge zu. Das Gericht entschied, dass die Transaktionen nicht durch den Berechtigten, nämlich den Kunden, ausgeführt worden waren.

§ 675v Abs. 3 BGB Die Bank kann dem Anspruch des Kunden nur entgegenhalten, wenn sie nachweisen kann, dass der Kunde grob fahrlässig gehandelt hat. Das Gericht fand jedoch, dass dem Kunden keine grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen war.


Weitere rechtliche Überlegungen
Das Gericht stellte fest, dass die Bank dem Kunden klarere Informationen hätte geben müssen, insbesondere bei der Freigabe von Zahlungsmethoden wie Apple Pay. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass der Kunde die Transaktionen nicht hätte bemerken müssen, da er keine Obliegenheit hatte, den Kontostand regelmäßig zu prüfen.


Tipps für sicheres Online-Banking
Regelmäßige Kontrolle: Überprüfen Sie Ihren Kontoauszug regelmäßig auf nicht autorisierte Transaktionen.
Sichere Aufbewahrung: Bewahren Sie Ihre Zugangsdaten und TANs sicher auf. Aktualisieren Sie Ihre Software: Stellen Sie sicher, dass Ihre Banking-App und Ihr Betriebssystem immer auf dem neuesten Stand sind. Zweifaktor-Authentifizierung: Aktivieren Sie immer die Zweifaktor-Authentifizierung, wenn Ihre Bank diese Option anbietet. Verstehen Sie die AGBs und Hinweise Ihrer Bank: Lesen Sie alle Informationen, die Ihre Bank Ihnen zur Verfügung stellt, sorgfältig durch.


Fazit
Die Verantwortung für die Sicherheit im Online-Banking ist ein komplexes Thema, das sowohl Banken als auch Kunden betrifft. Das aktuelle Urteil des Landgerichts Köln, 15. Zivilkammer, vom 19.01.2023, mit dem Aktenzeichen 15 O 267/22 und der ECLI:DE:LGK:2023:0119.15O267.22.00, zeigt, dass beide Parteien ihre jeweiligen Rollen ernst nehmen müssen, um Betrugsfälle zu minimieren. Es unterstreicht auch die Bedeutung klarer Kommunikation und Information durch die Banken.

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