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Liebe potenzielle Mandanten und Interessierte,
haben Sie sich auch schon einmal gefragt, was mit Ihrem Neukundenbonus passiert, wenn Ihr Energieversorger plötzlich insolvent wird? Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gibt darauf eine klare Antwort und stärkt die Rechte der Verbraucher. In diesem Beitrag erläutere ich als Ihr Anwalt für Verbraucherrecht die Details dieses Urteils und was es für Sie bedeutet.
Ein Unternehmen, das Energielieferverträge für Gas und Strom anbot, ging in die Insolvenz. Der Insolvenzverwalter entschied, den Neukundenbonus, der den Verträgen zugrunde lag, in der Endabrechnung nicht zu berücksichtigen. Das betraf mehr als 100.000 Kunden! Ein Verbraucherschutzverein zog daraufhin vor Gericht und reichte eine Musterfeststellungsklage ein.
Eine Musterfeststellungsklage ist eine Art Sammelklage, die in Deutschland eingeführt wurde, um Verbraucherrechte zu stärken. Sie ermöglicht es, rechtliche Fragen, die viele Menschen betreffen, einmal vor Gericht zu klären. Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob der Neukundenbonus auch dann in der Endabrechnung berücksichtigt werden muss, wenn der Energieversorger insolvent wird.
Das Urteil des BGH (Aktenzeichen: IX ZR 267/20) vom 27. Juli 2023 bezieht sich auf verschiedene Paragraphen des Insolvenzrechts (InsO) und des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Besonders relevant sind hier:
Das Gericht entschied zugunsten des Verbraucherschutzvereins. Es stellte klar, dass der Neukundenbonus in der Endabrechnung zu berücksichtigen ist, auch wenn der Energieversorger insolvent ist. Das Urteil hat weitreichende Folgen, denn es stärkt die Position der Verbraucher erheblich.
Wenn Sie einen Energieliefervertrag mit einem Neukundenbonus abgeschlossen haben und Ihr Anbieter insolvent wird, haben Sie dank dieses Urteils gute Chancen, Ihren Bonus trotzdem zu erhalten. Das ist natürlich eine erfreuliche Nachricht für alle, die in einer solchen Situation stecken oder stecken könnten.
Das BGH-Urteil ist mehr als nur ein Einzelfall. Es sendet ein starkes Signal für den Verbraucherschutz und schafft Klarheit in einer bisher rechtlich unklaren Situation. Es zeigt, dass die Rechte der Verbraucher auch in schwierigen Zeiten, wie bei einer Insolvenz, nicht einfach beiseite geschoben werden können.
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen als Ihr Anwalt für Verbraucherrecht gerne zur Verfügung.