Telefon: +49 361 7898070

Öffnungszeiten: Mo-Do: 09:00 - 17:00, Fr: 09:00 - 14:00

Schimmel in der Mietwohnung: Rechtliche Schritte und Lösungen für Mieter und Vermieter

01.07.2024 | by verbraucheranwalt-online.de


Mietrecht: Was tun bei Schimmel in der Wohnung?

1. Einleitung: Die Problematik von Schimmel im Mietverhältnis

Schimmel in der Wohnung ist nicht nur ein ästhetisches Problem, sondern kann auch ernsthafte gesundheitliche und rechtliche Konsequenzen haben. Für Mieter und Vermieter stellt Schimmelbefall eine besondere Herausforderung dar, da oft unklar ist, wer für die Beseitigung verantwortlich ist und welche Rechte und Pflichten beide Parteien haben.

In diesem ausführlichen Ratgeber beleuchten wir die rechtlichen Aspekte von Schimmelbildung im Mietverhältnis, erklären die Ursachen und zeigen Handlungsmöglichkeiten für Betroffene auf. Egal ob Sie Mieter oder Vermieter sind, Sie erfahren hier, wie Sie im Fall von Schimmel in der Wohnung rechtssicher und effektiv vorgehen können.

2. Rechtliche Grundlagen: Schimmel im Mietrecht

2.1 Gesetzliche Bestimmungen zur Wohnqualität

Das deutsche Mietrecht sieht vor, dass eine Mietwohnung frei von Mängeln sein muss, die ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben oder mindern. Dies ist in § 535 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verankert. Schimmel stellt in der Regel einen solchen Mangel dar, da er die Wohnqualität erheblich beeinträchtigt und gesundheitliche Risiken bergen kann.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass Schimmelbildung grundsätzlich als Mietmangel zu bewerten ist (z.B. BGH, Urteil vom 05.12.2018 - VIII ZR 67/18). Dies bedeutet, dass der Vermieter verpflichtet ist, für Abhilfe zu sorgen, es sei denn, der Schimmel ist nachweislich auf ein Fehlverhalten des Mieters zurückzuführen.

2.2 Pflichten des Vermieters zur Instandhaltung

Nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Dies umfasst auch die Beseitigung von Schimmel, sofern dieser nicht vom Mieter verursacht wurde.

Der Vermieter muss:

  • Auf Mängelanzeigen des Mieters reagieren und den Schimmelbefall untersuchen
  • Die Ursache des Schimmels ermitteln und beseitigen
  • Notwendige Sanierungsmaßnahmen durchführen
  • Präventive Maßnahmen ergreifen, um erneute Schimmelbildung zu verhindern

2.3 Pflichten des Mieters zur sachgerechten Nutzung

Der Mieter hat gemäß § 536c BGB die Pflicht, dem Vermieter Mängel wie Schimmelbefall unverzüglich anzuzeigen. Darüber hinaus muss der Mieter die Wohnung sachgerecht nutzen, was insbesondere ein angemessenes Heiz- und Lüftungsverhalten umfasst.

Zu den Pflichten des Mieters gehören:

  • Regelmäßiges und ausreichendes Lüften (in der Regel mehrmals täglich Stoßlüften)
  • Angemessenes Heizen aller Räume
  • Vermeidung von übermäßiger Feuchtigkeitsproduktion (z.B. durch Wäschetrocknen in der Wohnung)
  • Unverzügliche Meldung von Schimmelbildung an den Vermieter

3. Ursachen von Schimmelbildung in Wohnräumen

3.1 Bauliche Mängel und Feuchtigkeit

Häufig sind bauliche Mängel die Ursache für Schimmelbildung. Dazu gehören:

  • Undichte Dächer oder Fassaden
  • Aufsteigende Feuchtigkeit durch defekte Isolierungen
  • Wärmebrücken an Außenwänden oder Fensterlaibungen
  • Mangelhafte Belüftung in Badezimmern oder Küchen

In solchen Fällen liegt die Verantwortung für die Beseitigung in der Regel beim Vermieter, da es sich um Mängel der Bausubstanz handelt.

3.2 Nutzerverhalten und Lüftungsgewohnheiten

Das Verhalten der Bewohner kann ebenfalls zu Schimmelbildung führen:

  • Unzureichendes Lüften, insbesondere in Räumen mit hoher Feuchtigkeitsproduktion
  • Zu niedrige Raumtemperaturen, die Kondensation begünstigen
  • Möbel direkt an Außenwänden, die die Luftzirkulation behindern
  • Übermäßige Feuchtigkeitsproduktion durch häufiges Kochen oder Wäschetrocknen in der Wohnung

Hier kann der Mieter durch Anpassung seines Verhaltens zur Prävention beitragen.

3.3 Klimatische Bedingungen und Jahreszeiten

Auch äußere Faktoren beeinflussen die Schimmelbildung:

  • Hohe Luftfeuchtigkeit in Herbst und Winter
  • Starke Temperaturunterschiede zwischen innen und außen
  • Regionale klimatische Besonderheiten (z.B. in Küstennähe)

Diese Faktoren erfordern oft eine Anpassung des Heiz- und Lüftungsverhaltens.

4. Erste Schritte bei Schimmelentdeckung

4.1 Dokumentation des Schadens

Bei der Entdeckung von Schimmel ist eine sorgfältige Dokumentation wichtig:

  • Fotografieren Sie den Schimmelbefall detailliert
  • Messen und notieren Sie die Größe der befallenen Fläche
  • Halten Sie Datum und Ort des Befalls schriftlich fest
  • Dokumentieren Sie eventuelle gesundheitliche Beschwerden

Diese Dokumentation kann im Streitfall als Beweis dienen und ist für die Mängelanzeige beim Vermieter wichtig.

4.2 Sofortmaßnahmen zur Eindämmung

Um eine Ausbreitung zu verhindern, können Sie folgende Sofortmaßnahmen ergreifen:

  • Erhöhen Sie die Raumtemperatur leicht
  • Lüften Sie häufiger und intensiver
  • Stellen Sie einen Luftentfeuchter auf
  • Rücken Sie Möbel von befallenen Wänden ab

Achtung: Vermeiden Sie den direkten Kontakt mit Schimmel und unternehmen Sie keine eigenmächtigen Beseitigungsversuche, da dies Ihre Ansprüche gegenüber dem Vermieter gefährden könnte.

4.3 Information des Vermieters

Informieren Sie Ihren Vermieter unverzüglich schriftlich über den Schimmelbefall. Dies ist nicht nur Ihre Pflicht nach § 536c BGB, sondern auch wichtig für Ihre rechtliche Absicherung. In Ihrem Schreiben sollten Sie:

  • Den Schimmelbefall genau beschreiben (Ort, Ausmaß, Zeitpunkt der Entdeckung)
  • Fotos beifügen
  • Den Vermieter zur Besichtigung und Beseitigung auffordern
  • Eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen (in der Regel 2-4 Wochen)

Bewahren Sie eine Kopie des Schreibens und einen Nachweis der Zustellung (z.B. Einschreiben mit Rückschein) auf.

5. Rechte und Pflichten des Mieters bei Schimmelbefall

5.1 Mängelanzeige und Fristsetzung zur Beseitigung

Als Mieter haben Sie nach § 536c BGB die Pflicht, den Schimmelbefall unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Diese Anzeige sollte schriftlich erfolgen und folgende Elemente enthalten:

  • Detaillierte Beschreibung des Schimmelbefalls
  • Aufforderung zur Beseitigung des Mangels
  • Angemessene Fristsetzung (je nach Umfang des Befalls 2-4 Wochen)

Die fristgerechte Mängelanzeige ist wichtig, um Ihre Rechte zu wahren und eventuelle Schadensersatzansprüche des Vermieters wegen verspäteter Meldung zu vermeiden.

5.2 Möglichkeiten der Mietminderung

Bei Schimmelbefall haben Sie als Mieter das Recht auf Mietminderung nach § 536 BGB. Die Höhe der Minderung hängt vom Ausmaß der Beeinträchtigung ab:

  • Leichter Schimmelbefall: 5-10% Mietminderung
  • Mittlerer Schimmelbefall: 10-20% Mietminderung
  • Schwerer Schimmelbefall: bis zu 100% Mietminderung

Wichtig: Die Mietminderung tritt automatisch ein, sobald der Mangel dem Vermieter angezeigt wurde. Es ist ratsam, den geminderten Betrag zunächst zurückzulegen, falls die Minderung später als unberechtigt beurteilt wird.

5.3 Selbstvornahme der Mängelbeseitigung

Wenn der Vermieter trotz Aufforderung und Fristsetzung den Schimmel nicht beseitigt, haben Sie als Mieter das Recht zur Selbstvornahme nach § 536a Abs. 2 BGB. Dabei gilt:

  • Sie müssen dem Vermieter vorher eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen
  • Die Frist muss erfolglos verstrichen sein
  • Sie können dann die Mängelbeseitigung selbst vornehmen oder in Auftrag geben
  • Die Kosten können Sie vom Vermieter zurückfordern oder mit der Miete verrechnen

Achtung: Dokumentieren Sie alle Schritte sorgfältig und holen Sie möglichst mehrere Kostenvoranschläge ein, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

6. Pflichten und Handlungsmöglichkeiten des Vermieters

6.1 Untersuchung der Ursachen

Nach Erhalt der Mängelanzeige ist der Vermieter verpflichtet, die Ursache des Schimmelbefalls zu untersuchen. Dies umfasst in der Regel:

  • Besichtigung der betroffenen Bereiche
  • Messung der Luftfeuchtigkeit und Oberflächentemperaturen
  • Prüfung auf bauliche Mängel wie undichte Stellen oder Wärmebrücken
  • Gegebenenfalls Hinzuziehung eines Sachverständigen

Der Vermieter muss diese Untersuchung zeitnah durchführen, um seiner Instandhaltungspflicht nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB nachzukommen.

6.2 Beseitigungspflicht und Fristen

Ist die Ursache des Schimmels festgestellt, muss der Vermieter für die Beseitigung sorgen. Dabei gelten folgende Grundsätze:

  • Die Beseitigung muss innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen (in der Regel 2-4 Wochen)
  • Bei akuter Gesundheitsgefährdung ist eine schnellere Reaktion erforderlich
  • Der Vermieter muss nicht nur den sichtbaren Schimmel entfernen, sondern auch die Ursache beheben

Kommt der Vermieter seiner Beseitigungspflicht nicht nach, kann der Mieter weitere rechtliche Schritte einleiten, wie die Selbstvornahme oder gerichtliche Durchsetzung.

6.3 Kostentragung bei verschiedenen Ursachen

Die Frage der Kostentragung hängt von der Ursache des Schimmelbefalls ab:

  • Bauliche Mängel: Der Vermieter trägt die Kosten für Beseitigung und Sanierung (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB)
  • Fehlverhalten des Mieters: Der Mieter kann zur Kostentragung verpflichtet sein, wenn er nachweislich durch falsches Lüften oder Heizen den Schimmel verursacht hat (§ 280 Abs. 1 BGB)
  • Gemischte Ursachen: Bei einer Kombination aus baulichen Mängeln und Fehlverhalten des Mieters kann eine Kostenteilung angemessen sein

Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen (z.B. BGH, Urteil vom 05.12.2018 - VIII ZR 67/18) betont, dass der Vermieter die Beweislast trägt, wenn er behauptet, der Schimmel sei auf Fehlverhalten des Mieters zurückzuführen.

7. Gesundheitliche Risiken durch Schimmel

7.1 Potenzielle Gesundheitsgefahren

Schimmel in Wohnräumen kann erhebliche gesundheitliche Risiken bergen:

  • Atemwegserkrankungen wie Asthma oder chronische Bronchitis
  • Allergische Reaktionen, insbesondere der Haut und der Atemwege
  • Kopfschmerzen und Müdigkeit
  • In seltenen Fällen schwerwiegendere Erkrankungen durch Mykotoxine

Das Bundesgesundheitsamt warnt in seinen Richtlinien vor den gesundheitlichen Gefahren von Schimmel in Innenräumen und empfiehlt eine rasche Beseitigung.

7.2 Besondere Risiken für Risikogruppen

Bestimmte Personengruppen sind besonders gefährdet:

  • Kleinkinder und ältere Menschen
  • Personen mit geschwächtem Immunsystem
  • Allergiker und Asthmatiker
  • Schwangere

Für diese Gruppen kann Schimmelbefall in der Wohnung besonders problematisch sein und rechtfertigt oft dringende Maßnahmen.

7.3 Ärztliche Atteste und ihre rechtliche Bedeutung

Ärztliche Atteste können im Mietrechtsstreit eine wichtige Rolle spielen:

  • Sie dokumentieren gesundheitliche Beeinträchtigungen durch den Schimmelbefall
  • Sie können die Dringlichkeit der Schimmelbeseitigung unterstreichen
  • Bei Gerichtsverfahren dienen sie als Beweismittel für die Schwere des Mangels

Nach der Rechtsprechung des BGH (z.B. BGH, Urteil vom 18.04.2007 - VIII ZR 182/06) können ärztliche Atteste die Position des Mieters stärken und höhere Mietminderungen oder dringlichere Beseitigungspflichten rechtfertigen.

8. Professionelle Schimmelsanierung

8.1 Methoden der Schimmelbeseitigung

Eine fachgerechte Schimmelsanierung umfasst mehrere Schritte:

  • Identifikation und Beseitigung der Feuchtigkeitsquelle
  • Mechanische Entfernung des sichtbaren Schimmels
  • Desinfektion der betroffenen Flächen
  • Trocknung der Bausubstanz
  • Wiederherstellung der Oberflächen (z.B. Neuverputz, Anstrich)

Die genaue Vorgehensweise hängt vom Ausmaß des Befalls und den betroffenen Materialien ab.

8.2 Auswahl geeigneter Fachfirmen

Bei der Auswahl einer Sanierungsfirma sollten folgende Kriterien beachtet werden:

  • Nachweis spezieller Qualifikationen für Schimmelsanierung
  • Erfahrung und Referenzen
  • Verwendung professioneller Ausrüstung und Schutzvorkehrungen
  • Angebot einer detaillierten Schadensanalyse und eines Sanierungskonzepts

Es empfiehlt sich, mehrere Angebote einzuholen und zu vergleichen.

8.3 Kosten und Kostenübernahme

Die Kosten für eine professionelle Schimmelsanierung können erheblich variieren:

  • Kleinere Sanierungen: ca. 500-1.500 Euro
  • Mittlere Sanierungen: ca. 1.500-5.000 Euro
  • Umfangreiche Sanierungen: 5.000 Euro und mehr

Die Kostenübernahme richtet sich nach der Ursache des Schimmels (siehe Punkt 6.3). Bei Streitigkeiten über die Kostenübernahme kann eine außergerichtliche Einigung oder im Extremfall ein Gerichtsverfahren notwendig werden.

9. Prävention von Schimmelbildung

9.1 Richtige Lüftung und Heizung

Zur Vorbeugung von Schimmel sind folgende Maßnahmen wichtig:

  • Regelmäßiges Stoßlüften (3-4 Mal täglich für 5-10 Minuten)
  • Konstante Beheizung aller Räume (mindestens 16-18°C)
  • Vermeidung von Kipplüftung in der kalten Jahreszeit
  • Erhöhte Lüftung nach dem Duschen, Kochen oder Wäschetrocknen

Diese Maßnahmen helfen, die Luftfeuchtigkeit in der Wohnung zu regulieren und Schimmelbildung vorzubeugen.

9.2 Bauliche Maßnahmen zur Schimmelvorbeugung

Vermieter können durch bauliche Maßnahmen Schimmel vorbeugen:

  • Verbesserung der Wärmedämmung an Außenwänden
  • Installation von Lüftungsanlagen in Bädern und Küchen
  • Beseitigung von Wärmebrücken
  • Einsatz von diffusionsoffenen Wandfarben und -belägen

Diese Maßnahmen können langfristig Kosten sparen und den Wohnkomfort erhöhen.

9.3 Einsatz von Luftentfeuchtern und anderen technischen Hilfsmitteln

Technische Hilfsmittel können die Schimmelprävention unterstützen:

  • Luftentfeuchter zur Regulierung der Raumfeuchtigkeit
  • Hygrometer zur Überwachung der Luftfeuchtigkeit
  • Thermostate zur konstanten Temperaturregelung
  • Spezielle Anti-Schimmel-Farben und -Tapeten

Der Einsatz solcher Hilfsmittel kann besonders in problematischen Räumen sinnvoll sein, ersetzt aber nicht die grundlegenden Maßnahmen wie richtiges Lüften und Heizen.

10. Rechtliche Schritte bei Konflikten

10.1 Außergerichtliche Lösungsmöglichkeiten

Bei Streitigkeiten wegen Schimmelbefalls sollten zunächst außergerichtliche Lösungen angestrebt werden:

  • Schriftliche Kommunikation mit dem Vermieter/Mieter
  • Einschaltung eines Mediators
  • Beratung durch Mietervereine oder Haus- und Grundbesitzerverbände
  • Einholung eines gemeinsamen Sachverständigengutachtens

Diese Methoden können oft schneller und kostengünstiger zu einer Lösung führen als ein Gerichtsverfahren.

10.2 Gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen

Wenn außergerichtliche Lösungen scheitern, bleibt der Weg zu den Gerichten:

  • Klage auf Mängelbeseitigung (§ 535 BGB)
  • Klage auf Feststellung der Mietminderung (§ 536 BGB)
  • Schadensersatzklage bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen (§ 280 BGB)

Vor einem Gerichtsverfahren ist es ratsam, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

10.3 Kündigungsmöglichkeiten bei schwerwiegendem Schimmelbefall

In extremen Fällen kann Schimmelbefall zur Kündigung berechtigen:

  • Mieter: Fristlose Kündigung bei Gesundheitsgefährdung (§ 543 Abs. 1 BGB)
  • Vermieter: Kündigung bei schwerwiegendem Fehlverhalten des Mieters, das zum Schimmelbefall führt (§ 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB)

Die Rechtsprechung stellt hohe Anforderungen an eine fristlose Kündigung. Sie sollte nur als letztes Mittel in Betracht gezogen werden.

11. Fazit: Handlungsempfehlungen für Mieter und Vermieter

Schimmel in der Wohnung ist ein ernstzunehmendes Problem, das sowohl Mieter als auch Vermieter vor Herausforderungen stellt. Zusammenfassend lassen sich folgende Handlungsempfehlungen geben:

Für Mieter:

  • Regelmäßig und richtig lüften und heizen
  • Schimmelbefall sofort dem Vermieter melden
  • Schäden sorgfältig dokumentieren
  • Bei gesundheitlichen Beschwerden einen Arzt aufsuchen
  • Mietminderung nur nach sorgfältiger Prüfung der Rechtslage vornehmen
  • Im Zweifelsfall rechtliche Beratung einholen

Für Vermieter:

  • Mängelanzeigen ernst nehmen und zeitnah reagieren
  • Ursachen für Schimmelbildung gründlich untersuchen
  • Bei baulichen Mängeln schnell Abhilfe schaffen
  • Präventive Maßnahmen zur Schimmelvermeidung ergreifen
  • Mieter über richtiges Heiz- und Lüftungsverhalten informieren
  • Bei Streitigkeiten eine einvernehmliche Lösung anstreben

Beide Parteien sollten bedenken, dass eine konstruktive Zusammenarbeit oft der schnellste und kostengünstigste Weg zur Lösung von Schimmelproblemen ist. Eine offene Kommunikation und gegenseitiges Verständnis können viele Konflikte vermeiden.

Es ist wichtig zu betonen, dass jeder Schimmelfall individuell betrachtet werden muss. Die rechtliche Beurteilung hängt stark von den spezifischen Umständen ab. In komplexen Fällen oder bei Unsicherheiten ist es ratsam, fachkundigen Rat einzuholen, sei es durch einen Sachverständigen für Schimmelsanierung oder einen spezialisierten Rechtsanwalt.

Letztendlich liegt es im Interesse beider Parteien, Schimmelprobleme schnell und effektiv zu lösen. Ein schimmelfreier Wohnraum ist nicht nur aus gesundheitlichen Gründen wichtig, sondern trägt auch zum Werterhalt der Immobilie und zu einem harmonischen Mietverhältnis bei.

Mit dem richtigen Wissen und einer proaktiven Herangehensweise können Schimmelprobleme in den meisten Fällen erfolgreich bewältigt werden. Dieser Leitfaden soll Mietern und Vermietern helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen und angemessen auf Schimmelbefall zu reagieren.

Kontaktanfrage





Beitragssuche

Ihr Verbraucherrechtsanwalt

mak Anwaltskanzlei mbH
Goethestrasse 24
99096 Erfurt

Rechtsanwalt
Michael Menzel

KI-Assistent

Robert KI Assistent

Hallo,
ich bin Robert, Ihr digitaler Assistent. Als KI-unterstützter Chatbot bin ich hier, um Ihnen bei Ihren rechtlichen Fragen zu helfen. Sie können mich jederzeit und überall erreichen, und ich werde mein Bestes tun, um Ihnen genaue und hilfreiche Antworten zu liefern. Um mit mir zu interagieren, klicken Sie einfach auf den unten stehenden Button, um den Chat zu starten. Teilen Sie mir dann Ihre Anliegen mit und ich werde Ihnen dabei helfen, die rechtlichen Herausforderungen zu meistern. Ich freue mich darauf, Ihnen zu dienen!

zum Chatbot