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Schimmel in der Wohnung ist nicht nur ein ästhetisches Problem, sondern kann auch ernsthafte gesundheitliche und rechtliche Konsequenzen haben. Für Mieter und Vermieter stellt Schimmelbefall eine besondere Herausforderung dar, da oft unklar ist, wer für die Beseitigung verantwortlich ist und welche Rechte und Pflichten beide Parteien haben.
In diesem ausführlichen Ratgeber beleuchten wir die rechtlichen Aspekte von Schimmelbildung im Mietverhältnis, erklären die Ursachen und zeigen Handlungsmöglichkeiten für Betroffene auf. Egal ob Sie Mieter oder Vermieter sind, Sie erfahren hier, wie Sie im Fall von Schimmel in der Wohnung rechtssicher und effektiv vorgehen können.
Das deutsche Mietrecht sieht vor, dass eine Mietwohnung frei von Mängeln sein muss, die ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben oder mindern. Dies ist in § 535 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verankert. Schimmel stellt in der Regel einen solchen Mangel dar, da er die Wohnqualität erheblich beeinträchtigt und gesundheitliche Risiken bergen kann.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass Schimmelbildung grundsätzlich als Mietmangel zu bewerten ist (z.B. BGH, Urteil vom 05.12.2018 - VIII ZR 67/18). Dies bedeutet, dass der Vermieter verpflichtet ist, für Abhilfe zu sorgen, es sei denn, der Schimmel ist nachweislich auf ein Fehlverhalten des Mieters zurückzuführen.
Nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Dies umfasst auch die Beseitigung von Schimmel, sofern dieser nicht vom Mieter verursacht wurde.
Der Vermieter muss:
Der Mieter hat gemäß § 536c BGB die Pflicht, dem Vermieter Mängel wie Schimmelbefall unverzüglich anzuzeigen. Darüber hinaus muss der Mieter die Wohnung sachgerecht nutzen, was insbesondere ein angemessenes Heiz- und Lüftungsverhalten umfasst.
Zu den Pflichten des Mieters gehören:
Häufig sind bauliche Mängel die Ursache für Schimmelbildung. Dazu gehören:
In solchen Fällen liegt die Verantwortung für die Beseitigung in der Regel beim Vermieter, da es sich um Mängel der Bausubstanz handelt.
Das Verhalten der Bewohner kann ebenfalls zu Schimmelbildung führen:
Hier kann der Mieter durch Anpassung seines Verhaltens zur Prävention beitragen.
Auch äußere Faktoren beeinflussen die Schimmelbildung:
Diese Faktoren erfordern oft eine Anpassung des Heiz- und Lüftungsverhaltens.
Bei der Entdeckung von Schimmel ist eine sorgfältige Dokumentation wichtig:
Diese Dokumentation kann im Streitfall als Beweis dienen und ist für die Mängelanzeige beim Vermieter wichtig.
Um eine Ausbreitung zu verhindern, können Sie folgende Sofortmaßnahmen ergreifen:
Achtung: Vermeiden Sie den direkten Kontakt mit Schimmel und unternehmen Sie keine eigenmächtigen Beseitigungsversuche, da dies Ihre Ansprüche gegenüber dem Vermieter gefährden könnte.
Informieren Sie Ihren Vermieter unverzüglich schriftlich über den Schimmelbefall. Dies ist nicht nur Ihre Pflicht nach § 536c BGB, sondern auch wichtig für Ihre rechtliche Absicherung. In Ihrem Schreiben sollten Sie:
Bewahren Sie eine Kopie des Schreibens und einen Nachweis der Zustellung (z.B. Einschreiben mit Rückschein) auf.
Als Mieter haben Sie nach § 536c BGB die Pflicht, den Schimmelbefall unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Diese Anzeige sollte schriftlich erfolgen und folgende Elemente enthalten:
Die fristgerechte Mängelanzeige ist wichtig, um Ihre Rechte zu wahren und eventuelle Schadensersatzansprüche des Vermieters wegen verspäteter Meldung zu vermeiden.
Bei Schimmelbefall haben Sie als Mieter das Recht auf Mietminderung nach § 536 BGB. Die Höhe der Minderung hängt vom Ausmaß der Beeinträchtigung ab:
Wichtig: Die Mietminderung tritt automatisch ein, sobald der Mangel dem Vermieter angezeigt wurde. Es ist ratsam, den geminderten Betrag zunächst zurückzulegen, falls die Minderung später als unberechtigt beurteilt wird.
Wenn der Vermieter trotz Aufforderung und Fristsetzung den Schimmel nicht beseitigt, haben Sie als Mieter das Recht zur Selbstvornahme nach § 536a Abs. 2 BGB. Dabei gilt:
Achtung: Dokumentieren Sie alle Schritte sorgfältig und holen Sie möglichst mehrere Kostenvoranschläge ein, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Nach Erhalt der Mängelanzeige ist der Vermieter verpflichtet, die Ursache des Schimmelbefalls zu untersuchen. Dies umfasst in der Regel:
Der Vermieter muss diese Untersuchung zeitnah durchführen, um seiner Instandhaltungspflicht nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB nachzukommen.
Ist die Ursache des Schimmels festgestellt, muss der Vermieter für die Beseitigung sorgen. Dabei gelten folgende Grundsätze:
Kommt der Vermieter seiner Beseitigungspflicht nicht nach, kann der Mieter weitere rechtliche Schritte einleiten, wie die Selbstvornahme oder gerichtliche Durchsetzung.
Die Frage der Kostentragung hängt von der Ursache des Schimmelbefalls ab:
Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen (z.B. BGH, Urteil vom 05.12.2018 - VIII ZR 67/18) betont, dass der Vermieter die Beweislast trägt, wenn er behauptet, der Schimmel sei auf Fehlverhalten des Mieters zurückzuführen.
Schimmel in Wohnräumen kann erhebliche gesundheitliche Risiken bergen:
Das Bundesgesundheitsamt warnt in seinen Richtlinien vor den gesundheitlichen Gefahren von Schimmel in Innenräumen und empfiehlt eine rasche Beseitigung.
Bestimmte Personengruppen sind besonders gefährdet:
Für diese Gruppen kann Schimmelbefall in der Wohnung besonders problematisch sein und rechtfertigt oft dringende Maßnahmen.
Ärztliche Atteste können im Mietrechtsstreit eine wichtige Rolle spielen:
Nach der Rechtsprechung des BGH (z.B. BGH, Urteil vom 18.04.2007 - VIII ZR 182/06) können ärztliche Atteste die Position des Mieters stärken und höhere Mietminderungen oder dringlichere Beseitigungspflichten rechtfertigen.
Eine fachgerechte Schimmelsanierung umfasst mehrere Schritte:
Die genaue Vorgehensweise hängt vom Ausmaß des Befalls und den betroffenen Materialien ab.
Bei der Auswahl einer Sanierungsfirma sollten folgende Kriterien beachtet werden:
Es empfiehlt sich, mehrere Angebote einzuholen und zu vergleichen.
Die Kosten für eine professionelle Schimmelsanierung können erheblich variieren:
Die Kostenübernahme richtet sich nach der Ursache des Schimmels (siehe Punkt 6.3). Bei Streitigkeiten über die Kostenübernahme kann eine außergerichtliche Einigung oder im Extremfall ein Gerichtsverfahren notwendig werden.
Zur Vorbeugung von Schimmel sind folgende Maßnahmen wichtig:
Diese Maßnahmen helfen, die Luftfeuchtigkeit in der Wohnung zu regulieren und Schimmelbildung vorzubeugen.
Vermieter können durch bauliche Maßnahmen Schimmel vorbeugen:
Diese Maßnahmen können langfristig Kosten sparen und den Wohnkomfort erhöhen.
Technische Hilfsmittel können die Schimmelprävention unterstützen:
Der Einsatz solcher Hilfsmittel kann besonders in problematischen Räumen sinnvoll sein, ersetzt aber nicht die grundlegenden Maßnahmen wie richtiges Lüften und Heizen.
Bei Streitigkeiten wegen Schimmelbefalls sollten zunächst außergerichtliche Lösungen angestrebt werden:
Diese Methoden können oft schneller und kostengünstiger zu einer Lösung führen als ein Gerichtsverfahren.
Wenn außergerichtliche Lösungen scheitern, bleibt der Weg zu den Gerichten:
Vor einem Gerichtsverfahren ist es ratsam, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
In extremen Fällen kann Schimmelbefall zur Kündigung berechtigen:
Die Rechtsprechung stellt hohe Anforderungen an eine fristlose Kündigung. Sie sollte nur als letztes Mittel in Betracht gezogen werden.
Schimmel in der Wohnung ist ein ernstzunehmendes Problem, das sowohl Mieter als auch Vermieter vor Herausforderungen stellt. Zusammenfassend lassen sich folgende Handlungsempfehlungen geben:
Für Mieter:
Für Vermieter:
Beide Parteien sollten bedenken, dass eine konstruktive Zusammenarbeit oft der schnellste und kostengünstigste Weg zur Lösung von Schimmelproblemen ist. Eine offene Kommunikation und gegenseitiges Verständnis können viele Konflikte vermeiden.
Es ist wichtig zu betonen, dass jeder Schimmelfall individuell betrachtet werden muss. Die rechtliche Beurteilung hängt stark von den spezifischen Umständen ab. In komplexen Fällen oder bei Unsicherheiten ist es ratsam, fachkundigen Rat einzuholen, sei es durch einen Sachverständigen für Schimmelsanierung oder einen spezialisierten Rechtsanwalt.
Letztendlich liegt es im Interesse beider Parteien, Schimmelprobleme schnell und effektiv zu lösen. Ein schimmelfreier Wohnraum ist nicht nur aus gesundheitlichen Gründen wichtig, sondern trägt auch zum Werterhalt der Immobilie und zu einem harmonischen Mietverhältnis bei.
Mit dem richtigen Wissen und einer proaktiven Herangehensweise können Schimmelprobleme in den meisten Fällen erfolgreich bewältigt werden. Dieser Leitfaden soll Mietern und Vermietern helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen und angemessen auf Schimmelbefall zu reagieren.