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In einer Zeit, in der Reisepläne schnell durch unvorhergesehene Ereignisse durcheinandergebracht werden können, sind die Rechte der Urlauber bei Stornierungen und Umbuchungen ein besonders brennendes Thema. Viele Menschen fragen sich, wie sie vorgehen sollen, wenn ihre Traumreise plötzlich abgesagt wird oder sie sie aus persönlichen Gründen nicht antreten können.
Unterschied zwischen Stornierung und UmbuchungWährend diese Begriffe oft synonym verwendet werden, gibt es klare Unterschiede zwischen einer Stornierung und einer Umbuchung. Eine Stornierung bedeutet, dass der Urlauber die Reise komplett absagt, während bei einer Umbuchung lediglich Änderungen an der bestehenden Buchung vorgenommen werden, sei es das Reisedatum, die Destination oder die Art der Unterkunft.
Stornierung: Der Vertrag wird beendet und der Urlauber tritt die Reise nicht an. **Umbuchung**: Änderung der Reisedaten, des Ziels oder anderer Details, ohne den Vertrag zu beenden.
In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Rechte und Pflichten von Reisenden und Reiseveranstaltern. Bei Pauschalreisen sind insbesondere die §§ 651a bis 651y BGB relevant. Hier sind die Voraussetzungen und Folgen von Stornierungen und Umbuchungen detailliert geregelt.
Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Urlauber eine Reise stornieren möchten, sei es aus persönlichen Gründen, Krankheit oder wegen einer Warnung des Auswärtigen Amtes. Wichtig ist, zu wissen, welche Rechte man in solchen Fällen hat und welche Kosten eventuell auf einen zukommen.
Die häufigsten Gründe für eine Stornierung sind Krankheit, familiäre Notfälle oder berufliche Veränderungen. Aber auch Reisewarnungen oder Naturkatastrophen können eine Reise unmöglich machen.
Je nach Zeitpunkt der Stornierung können unterschiedliche Kosten anfallen. Viele Reiseveranstalter bieten in ihren AGBs gestaffelte Stornogebühren an. In manchen Fällen, insbesondere bei Reisewarnungen, haben Urlauber jedoch das Recht auf volle Rückerstattung oder einen Gutschein.
Manchmal reicht eine kleine Änderung, um die Reise doch noch antreten zu können. Hier kommen die Umbuchungsrechte ins Spiel. Ob Datum, Ziel oder Hotelkategorie – oft sind Änderungen möglich. Aber auch hier gibt es rechtliche Rahmenbedingungen und mögliche Kosten.
Typische Gründe für eine Umbuchung sind Terminänderungen, Änderung der Reiseteilnehmer oder der Wunsch nach einem anderen Reiseziel oder Hotel.
Bei einer Umbuchung können je nach Reiseveranstalter und Zeitpunkt der Änderung zusätzliche Kosten anfallen. Es lohnt sich, die AGBs genau zu lesen und im Zweifel mit dem Reiseveranstalter zu verhandeln.
Leider kommt es vor, dass Reiseveranstalter nicht wie gewünscht auf Stornierungs- oder Umbuchungswünsche reagieren. In solchen Fällen ist es wichtig zu wissen, welche rechtlichen Schritte möglich sind und wie man am besten vorgeht.
Der erste Schritt sollte immer die direkte Kommunikation mit dem Reiseveranstalter sein. Oft lassen sich Missverständnisse klären und Lösungen finden. Wenn das nicht hilft, können Verbraucherzentralen oder Rechtsanwälte weiterhelfen.
Wenn keine Einigung erzielt werden kann, gibt es rechtliche Schritte, die eingeleitet werden können. Dazu gehört die Einschaltung eines Anwalts, Mediation oder auch der Gang vor Gericht.
In Zeiten, in denen Reisepläne unerwartet geändert werden müssen, ist es wichtig, ruhig zu bleiben und seine Rechte zu kennen. Eine gute Vorbereitung, das Lesen der AGBs und das Wissen um die eigenen Rechte können helfen, Kosten zu sparen und Stress zu vermeiden.